19. Cloud Legal Meet-up: Neues EuGH-Urteil zum Personenbezug von Daten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 04. September 2025 ein wegweisendes Urteil zur Einordnung von pseudonymisierten und verschlüsselten Daten gefällt. Das Urteil präzisiert, wann Daten, die an Auftragsverarbeiter – etwa Cloud Provider – übermittelt werden, weiterhin als personenbezogen gelten und wann nicht. Zudem stellt der EuGH klar, welche Pflichten sich daraus für Unternehmen und Dienstleister ergeben.

Mit den Auswirkungen dieses Urteils auf die Cloud-Wirtschaft befassen wir uns beim

19. Cloud Legal Meet-up am Mittwoch, 01. Oktober 2025, von 10 bis 11 Uhr.

Unser Rechtsexperte Dr. Jens Eckhardt erläutert in dem Webinar die wesentlichen Aspekte der Entscheidung und ihre praktische Bedeutung – sowohl für Unternehmen, die verschlüsselte Daten an Cloud-Anbieter weitergeben, als auch für die Empfänger, die als Auftragsverarbeiter agieren. Ein weiterer Schwerpunkt liegt dabei auf der Informationspflicht, die der Gerichtshof klar geregelt hat.

Die Perspektive zählt

Das Novum des Urteils besteht darin, dass sich in der Rechtsprechung zu pseudonymisierten Daten ein relativer Ansatz durchsetzt:

  • Für den Datenverantwortlichen (das Unternehmen, das die Daten erhebt und verschlüsselt) bleiben die Daten personenbezogen – denn er besitzt den Schlüssel zur Re-Identifizierung.
  • Für den Empfänger (Cloud-Anbieter, MSP) können die Daten dagegen als nicht-personenbezogen gelten, wenn technisch und organisatorisch sichergestellt ist, dass er weder Zugang zum Schlüssel hat noch über andere Mittel (z. B. Metadaten oder Kontextinformationen) verfügt, die eine Identifizierung der Personen ermöglichen würden.

Informationspflicht präzisiert

Der EuGH hat außerdem klargestellt: Unternehmen müssen Betroffene bereits bei der Datenerhebung informieren, wenn Daten an Dritte wie Cloud-Anbieter oder andere Auftragsverarbeiter weitergegeben werden – selbst dann, wenn die Daten aus Sicht des Empfängers faktisch anonym erscheinen.

Ihr habt Interesse an einer Teilnahme? Dann meldet euch bitte hier über den Button an!

Das Cloud Legal Meet-up richtet sich exklusiv an Mitglieder von EuroCloud Deutschland_e. V. und eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. Wir veranstalten das Webinar über Microsoft Teams. Als Mitglieder erhaltet ihr rechtzeitig einen Einladungslink für die Teilnahme.

Zum Referenten

Dr. Jens Eckhardt ist seit 2001 als Rechtsanwalt in den Bereichen Marketing, Datenschutz, Informationstechnologie und Telekommunikation tätig. Seit über 20 Jahren hält er regelmäßig Vorträge und veröffentlicht Fachbeiträge, insbesondere zu Datenschutzthemen. Zudem ist er Mitglied des Vorstands von EuroCloud Deutschland_eco e.V.

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Datum

01.10.2025

Uhrzeit

10:00 - 11:00

Standort

Webinar
Kategorie

Veranstalter

EuroCloud Deutschland_eco e. V.