BvD-Fortbildung erläutert Vorschlag zur EU-Datenschutz-Grundverordnung
31.07.2012 von Peter Koller
Viele Datenschutzbeauftragte sehen sich mit der Frage konfrontiert, was die EU-Datenschutz-Grundverordnung bringt, beziehungsweise ob bereits jetzt im Unternehmen darauf reagiert werden muss. Am 14. August in Düsseldorf und am 15. August in Berlin gibt der BvD in zwei Fortbildungen einen Überblick über den Vorschlag der EU-Datenschutz-Grundverordnung vom 25.01.2012. Die Veranstaltungen sollen dabei unterstützen, gegenüber Kunden und Mandaten die wichtigsten zu erwartenden Regelungen erklären und mögliche Auswirkungen vermitteln und einschätzen zu können.
Referent Dr. Jens Eckhardt, JUCONOMY Rechtsanwälte und Vorstand EuroCloud Deutschland_eco, spricht über die EU-DSGVO und die Auswirkungen der EU-Gesetzgebung, nationales und EU-Recht im Wettstreit sowie die kontroversesten Aspekte und Änderungen. Nach einer Kaffeepause geht er dann noch näher auf mögliche Auswirkungen auf die Datenschutzpraxis ein.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung sind eine fundierte Datenschutzausbildung und Kenntnisse des BDSG. Sie wird als BvD-Fortbildungsmaßnahme anerkannt. Die Teilnahmeplätze sind begrenzt, Anmeldungen nimmt die BvD Geschäftsstelle unter bvd-gs@bvdnet.de entgegen.
Termine
Fortbildung am 14. August in Düsseldorf
Fortbildung am 15. August in Berlin
Dieser Beitrag wurde erstellt am Dienstag, 31.07.2012 um 11:25 und abgelegt unter Datensicherheit, Events. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.




