12.09. | Köln: Workshop Datenschutz in der Praxis – Teil 2: Datenlecks und Datenpannen
31.07.2012 von Peter Koller
Welche Pflichten treffen Diensteanbieter nach TKG, TMG und BDSG?
Unternehmen kümmern sich intensiv darum, dass keine Datenschutzpannen oder Sicherheitsverletzungen auftreten. Aber was tun, wenn so etwas trotzdem passiert ist? Im Krisenfall gilt es nicht nur, mit kühlem Kopf die Ursache zu finden und zu beheben. Wichtig sind auch die rechtlichen Informationspflichten, denn das Unterlassen der unverzüglichen Unterrichtung ist mit Bußgeldern bis zu 100.000 bzw. 300.000 Euro bedroht.
Eine gesetzliche Pflicht für Diensteanbieter, die Aufsichtsbehörden und gegebenenfalls die Betroffenen zu informieren, ergibt sich aus dem Telemediengesetz (TMG), dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und auch aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BSDG). Allerdings sind die Voraussetzungen, die Informationspflichten und die Bußgelder in allen drei Gesetzen unterschiedlich ausgestaltet.
Die eco Kompetenzgruppe Recht & Regulierung gibt am 12. September in Köln einen umfassenden Überblick, damit Geschäftsführer, Justiziare und Datenschutzbeauftragte von Telekommunikations- und Internetanbietern im „Fall der Fälle“ bestens gerüstet sind. Die Moderation übernimmt Dr. Jens Eckhardt, JUCONOMY Rechtsanwälte Düsseldorf und Vorstand EuroCloud Deutschland_eco. Der Workshop ist auf 30 Personen begrenzt.
Agenda und Anmeldung
Dieser Beitrag wurde erstellt am Dienstag, 31.07.2012 um 11:32 und abgelegt unter Datensicherheit, Events, Recht und Compliance. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.




